COVID-19 Richtlinien und häufige Fragen zur aktuellen Verordnung
zuletzt aktualisiert am 06.12.2021
Nachfolgend klären wir häufig gestellte Fragen zu den neuen Regeln, welche ab Dezmer 2021 für Konstanz gelten:
Seit dem 04. Dezember 2021 gilt für den Sport im Innenraum 2G+. Geimpfte und Genesene, dazu getestet.
Ausgenommen Geboosterte sowie denen Gleichgestellte, d. h. voller Impfschutz vor max. 6 Monaten oder genesen vor max. 6 Monaten.
Ausgenommen davon sind Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese ist in der Regel ein Antigen-Schnelltest ausreichend.
Ja, es gibt aber folgende Ausnahmen:
– Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, die nicht länger als sechs Monate zurück liegt.
– Genesene, deren Infektion maximal sechs Monate zurückliegt (PCR-Nachweis).
Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen, gelten im Sinne der Verordnung als immunisierte Personen, da sie regelmäßig in der Schule getestet werden. Hier reicht die Vorlage des Schülerausweises beziehungsweise eines geeigneten Dokuments, aus dem sich die Schülereigenschaft ergibt.
Direkt am Zähringerplatz gibt es ein offizielles Testzentrum. Das Zelt steht vor „Dominos“, gegenüber der Akademie. Hier kann man auch ohne Termin sich testen lassen.
Man kann auch vor dem Training einen Selbsttest unter unserer Aufsicht durchführen.
In Konstanz gibt es sonst zahlreiche Testzentren. Eine genaue Liste mit den Öffnungszeiten und Adressen findest du hier.
Wir haben derzeit nicht die Mittel, um unsere Schüler mit Tests zu versorgen.
Eine Anmeldung für die einzelnen Trainingseinheiten ist nicht notwendig. Es besteht keine gesetzliche Teilnehmerbegrenzung.
Probetrainings bitte vorab per Mail anfragen.
Nein, für das Training ist keine Maske nötig.
Außerhalb des Übungsbetriebs gilt Maskenpflicht.
Seit 01. Oktober 2021 gilt wieder unser vollständiger Trainingsplan. Diesen findest du unter https://www.wushu.de/trainings-ferienplan/


